Mittwoch, 17. Februar 2016

Ohne Papierkrieg geht's nicht

Wie im letzten Beitrag versprochen verlier ich heute ein paar Worte über den unausweichlichen Krieg mit dem Papierkram. Und im besten Fall sorge ich dafür, dass manch ein zukünftiger Papa mithilfe meiner Erfahrungen leichter durch den Bürokratie-Dschungel gelangt.

Die Dinge, die bereits in der Schwangerschaft passieren, lasse ich bewusst außen vor, da sie meist nur die Mutter betreffen: Mutterschutz, etc. Männer können dabei natürlich trotzdem unterstützend tätig werden.
Mir geht es konkret um alles, was ab der Geburt des Kindes passiert. Und dazu fange ich mit dem wichtigsten an, nämlich der standesamtlichen Anmeldung.


Das Kind bekommt eine "Identität"

Bereits während des Krankenhausaufenthaltes von Mutter und Kind steht der wichtigste formale Akt an, nämlich die Anmeldung beim zuständigen Standesamt. Dies passiert in der Regel beim für den Geburtsort zuständigen Standesamt. Und meistens kümmern sich die Krankenhäuser auch um die Anmeldung. Allerdings benötigen sie dafür ein paar Dokumente:

- Auszug aus dem Geburtenregister (Mutter)
- Auszug aus dem Geburtenregister (Vater)
- Stammbuch mit Eheurkunde, falls vorhanden
- Gültige Ausweisdokumente beider Elternteile 
- Vaterschaftsanerkennung, falls nötig und vorhanden

Der letzte Punkt gilt natürlich in erster Linie für unverheiratete Eltern. Für die Anmeldung beim Standesamt hat man normalerweise 7 Tage Zeit. Aber wie schon gesagt, kümmert sich in der Regel die Verwaltung des Krankenhauses um alles. Lediglich die aufgeführten Dokumente müssen vorgelegt werden.
Nach erfolgter Anmeldung bekommt man die Geburtsurkunde. Irgendwie ein schönes Gefühl. Denn damit existiert unser Kind ganz hochstaatlichoffiziell. Zusätzlich gibt es drei weitere Exemplare der Geburtsurkunde, die an anderen Stellen eingereicht werden müssen.

Ohne Moos nix los

Wie soll es auch anders sein, dreht sich am End' alles um's Geld. Und das muss ja auch irgendwie weiter fließen. Fangen wir mal mit dem Kindergeld an. Denn das ist relativ einfach.

Man nehme dazu die dafür vorgesehene Geburtsurkunde (der Verwendungszweck steht jeweils auf der Ausfertigung der Geburtsurkunde mit drauf) und fülle zum Beispiel auf dieser Seite der Arbeitsagentur einen Kindergeldantrag aus. Unterschreiben, zusammen mit der Geburtsurkunde eintüten und alles an die zuständige Familienkasse schicken. Etwa eine Woche später kommt dann der (positive) Bescheid, wenn man beim Antrag alles korrekt ausgefüllt hat.

Ein wenig komplizierter wird es beim Elterngeld. Hier ist etwas mehr Eigeninitiative notwendig. Aus eigener Erfahrung kann ich nur den Fall schildern, dass nur die Mama Elternzeit nimmt und somit Elternzeit bezieht. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

- Die dafür vorgesehene Geburtsurkunde des Kindes
- Die Gehaltsabrechnungen der Mutter für die letzten 12 Monate seit Beginn des Mutterschutzes
- Der aktuellste Steuerbescheid
- Die Mutterschaftsgeldbescheinigung der Krankenkasse über den kompletten Zeitraum der Mutterschutzfrist
- Komplett ausgefüllter Elterngeldantrag (bekommt man online auf www.elterngeld.net oder natürlich bei der zuständigen Elterngeldstelle. Diese ist meist bei der Kreisverwaltung untergebracht)

Letztere hat den Antragsprozess etwas verzögert, da die Krankenkasse diesen Bescheid erst drei Wochen nach der Geburt ausgestellt hat. Ob das die Regel ist oder ob es sich um einen Fehler unsererseits oder von der Krankenkasse gehandelt hat, konnte ich aber noch nicht in Erfahrung bringen. Egal, Antrag ist abgeschic

Am End' ist es aber egal, da sowohl Elterngeld als auch Kindergeld natürlich rückwirkend bezahlt werden. Wichtig: Elterngeld muss innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt beantragt werden, da dieses nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Beim Kindergeld kann man sich dagegen notfalls auch ein halbes Jahr Zeit lassen.

Die Krankenversicherung

Hier ist zunächst mal kein Antrag oder Formular notwendig. Denn: Das Baby ist ab der ersten Minute automatisch krankenversichert. Trotzdem muss das Kind innerhalb der nächsten zwei Monate bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse angemeldet werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann das Neugeborene kostenlos über die Familienversicherung mitversichert werden. Privat versicherte Eltern zahlen zusätzlich Beiträge für das Kind. Ist ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert, hängt die Art der Versicherung vom höheren Einkommen ab, denn dann läuft die Versicherung automatisch über die des besser verdienenden Elternteils.

Elternzeit - befristete Jobauszeit

Diese muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich beantragt werden. Und da die Elternzeit für Mütter eh erst ab der 9. Woche nach der Geburt anfängt - vorher genießt sie noch Mutterschutz -, muss man dies in der ersten Woche nach der Geburt erledigen.
Da ich keine Elternzeit nehme, kann ich euch, wie schon gesagt, nicht aus erster Hand sagen, wie die Elternzeitbeantragung bei Vätern aussieht. Grundsätzlich ist zu sagen, dass diese möglichst frühzeitig mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden sollte. Dadurch werden unnötige Diskussionen vermieden, wenn man plötzlich spontan und für den Chef völlig überraschend Elternzeit nehmen möchte. Spätestens bei unserem zweiten Kind kann ich euch aber von meinen eigenen Erfahrungen mit Elternzeit berichten :-) 

Überschaubar, oder?

Wenn man sich bereits vor der Geburt mit all diesen Dingen beschäftigt und die Anträge schon mal ausfüllt, soweit es möglich ist, spart man sich eine Menge Stress. Wir haben uns direkt eine Mappe angelegt, wo wir alle wichtigen Dokumente, Formulare und Anträge untergebracht haben. Diese ist natürlich mit in die Kliniktasche gewandert und war somit immer dabei.

Tipp für Papas:
Ihr tut eurer Partnerin einen riesigen Gefallen, wenn ihr euch nach der Geburt um den Papierkram kümmert. Am besten bereitet ihr alles gemeinsam vor, so dass ihr Papas euch dann nur noch um den "Feinschliff" kümmern müsst.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen